Gutachten
Wir erstellen schwerpunktmäßig Gutachten zu den folgenden psychologisch-forensischen Fragestellungen:
Gutachten zur Frage der Schuld- und Steuerungsfähigkeit (§§ 20/21 StGB)
Gutachten zur Frage der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§64 StGB) oder in einem psychiatrischen Krankenhaus (§63 StGB)
Bei Beantwortung der obigen Fragestellungen legen wir Wert auf die Einhaltung der entsprechenden Qualitätskriterien ( Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten; Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A., & Saß, H. , 2007 und
Mindestanforderungen für Prognosegutachten; Boetticher, A., Kröber, H. L., Müller-Isberner, R., Böhm, K. M., Müller-Metz, R., & Wolf, T., 2007).
Gutachten zu Fragen der Kriminalprognose (Gefährlichkeit, bedingte Entlassungen, Lockerungen)
Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) und Reife (§105 JGG)
Bei anderweitigen Fragestellungen mit psychologisch-forensischem Schwerpunkt (z.B. im Falle von testpsychologischen Zusatzgutachten) nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung von uns, ob die entsprechende Fragestellung in unseren Kompetenzbereich fällt und eine qualifizierte Beantwortung möglich ist.
Kosten und Zeitaufwand
Die Kosten eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens werden nach dem Justizvergütungsentschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Je nach Umfang der Fragestellung und eventuellen entfernteren Anfahrtswegen können die Kosten variieren. Gerne erstellen wir Ihnen auf Nachfrage einen ungefähren Kostenvoranschlag.
Bei durchschnittlichem Gutachtenumfang beträgt unsere Bearbeitungsdauer in der Regel zwischen zwei und drei Monaten. Sollte es zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer kommen, bspw. in Folge nicht wahrgenommener Termine durch die Probanden, setzen wir Sie hierüber zeitnah in Kenntnis.