Qualitätssicherung

Gerichtliche Entscheidungen und psychologische / psychiatrische Sachverständigengutachten haben für die Betroffenen bzw. Begutachteten mitunter erhebliche Konsequenzen. Insofern ist eine umfassende Qualitätssicherung für uns von besonderer Bedeutung.

Neben der Einhaltung der jeweiligen Mindeststandards (vgl. Leistungen) legen wir viel Wert auf eine fachspezifische und kontinuierliche Fort- und Weiterbildung sowie Supervision bei entsprechend zertifizierten Supervisoren. Diese umfasst u.a. die regelmäßige Teilnahme an einem entsprechenden rechtspsychologischen Fachteam der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs). Alle unsere Mitarbeiter sind des Weiteren in diversen zertifizierten Berufsverbänden Mitglied (DGVT/BDP).

Ergänzend werden unsere Gutachten alle unter Einbezug eines Vier-Augen-Prinzips erstellt, d.h. die fertiggestellten Gutachten werden von einer entsprechend qualifizierten Fachkraft  gegengelesen.